Die Mathilde-Weber-Schule nimmt die Schulfremdenprüfung ab, bietet aber keinen eigenen Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung an.

Die Laura-Schradin-Schule Reutlingen bietet einen zweijährigen Vorbereitungskurs auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in an. Der Kurs ist auch für Berufstätige interessant, die in Teilzeit ihren bisherigen Beruf weiter ausüben möchten.

Die Abnahme der Schulfremdenprüfung Erzieher*in findet im Wechsel an der Walther-Groz-Schule, Albstadt und an der MWS Tübingen statt.

  • Bewerbung bis 01.10.23 an der Mathilde-Weber-Schule, d.h. 2024 Schulfremdenprüfung an der Mathilde-Weber-Schule, Tübingen
  • Bewerbung bis 01.10.24 an der Walther-Groz-Schule, d.h. 2025 Schulfremdenprüfung an der Walther-Groz-Schule, Albstadt
  • Bewerbung bis 01.10.25 an der Mathilde-Weber-Schule, d.h. 2026 Schulfremdenprüfung an der Mathilde-Weber-Schule, Tübingen
  • Bewerbung bis 01.10.26 an der Walther-Groz-Schule, d.h. 2027 Schulfremdenprüfung an der Walther-Groz-Schule, Albstadt

An ungeraden Jahreszahlen erfolgt die Schulfremdenprüfung an der Walther-Groz-Schule in Albstadt und an geraden Jahreszahlen an der Mathilde-Weber-Schule in Tübingen. 

Bitte nehmen Sie mit der jeweils zuständigen Schule direkt Kontakt auf.

Ziel

Personen, die den schulischen Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik erwerben wollen, ohne eine entsprechende öffentliche oder staatlich anerkannte Fachschule für Sozialpädagogik zu besuchen, können als Schulfremde die Prüfung (Schulfremdenprüfung) zum Abschluss der schulischen Ausbildung und im Zusammenhang damit die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an einer öffentlichen Fachschule für Sozialpädagogik ablegen.

Anschließend absolvieren die Personen das Berufspraktikum an der Schule an der die Schulfremdenprüfung abgelegt wurde. Eine Befreiung vom Berufspraktikum gemäß § 40 ErzVO für Schulfremde ist nicht möglich.

Teile der Schulfremdenprüfung, Zeitpunkt

Die Schulfremdenprüfung besteht aus einer erziehungspraktischen sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Sie findet einmal jährlich statt.

Anmeldung

Die Meldung zur Schulfremdenprüfung ist bis zum 1. Oktober postalisch (eine online Bewerbung ist nicht möglich) für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an die öffentliche Fachschule für Sozialpädagogik zu richten, an der die Schulfremdenprüfung abgelegt werden soll. Bewerbungen die nach dem 01.10. eingehen, werden nicht berücksichtigt. Beginn der Prüfungszeit ist im Januar des folgenden Jahres.

INFORMATIONEN ZUR SCHULFREMDENPRÜFUNG

Weitere Informationen zur Schulfremdenprüfung erhalten Sie hier.

Informationsveranstaltung

Nach Ihrer Anmeldung zur Schulfremdenprüfung und unserer Prüfung Ihrer vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen werden Sie von uns im November/Dezember zu einer ca. zweistündigen Informationsveranstaltung eingeladen.