Ziel
Das einjährige Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung dient im Anschluss an die bestandene schulische Abschlussprüfung im 2BKSP oder die bestandene Schulfremdenprüfung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit von Erzieher*innen, sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Durch das Kolloquium am Ende des Berufspraktikums soll festgestellt werden, ob die in der schulischen Ausbildung und im Berufspraktikum vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der praktischen Arbeit angewandt werden können und die erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse für die Tätigkeit als Erzieher*in vorliegen.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ und Bachelor Professional in Sozialwesen erworben.
Durch das Kolloquium am Ende des Berufspraktikums soll festgestellt werden, ob die in der schulischen Ausbildung und im Berufspraktikum vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der praktischen Arbeit angewandt werden können und die erforderlichen Fach- und Verwaltungskenntnisse für die Tätigkeit als Erzieher*in vorliegen.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ und Bachelor Professional in Sozialwesen erworben.
Dauer
Das Berufspraktikum dauert ein Jahr.Schulgeld
Wir sind eine staatliche Schule und erheben kein Schulgeld.Verdienst
Im Berufspraktikum bekommen Sie vom jeweiligen Träger der sozialpädagogischen Einrichtung einen Vertrag und eine Vergütung von i.d.R. ca. 1.652 Euro. Konkrete Informationen zur Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.
Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 01.03. eines jeden Jahres.Inhalt
Die Ausbildung in der Praktikumsstelle erfolgt nach einem von der Praktikumsstelle mit der Fachschule für Sozialpädagogik abgestimmten Ausbildungsplan. Dieser soll insbesondere vorsehen:- Mitwirkung bei der Betreuung, Erziehung und Bildung,
- Vertiefung und Erweiterung der theoretischen und praktischen Ausbildung,
- Einführung in die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule sowie weiteren an der Erziehung Beteiligten,
- Einführung in die Zusammenarbeit mit Mitarbeite*innen sowie Vorgesetzten,
- Einblick in die Verwaltungsarbeit,
- schriftliche Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung des Berufspraktikums.
Praktische Ausbildung
- Das Berufspraktikum ist in einer im Einzugsbereich der Fachschule für Sozialpädagogik gelegenen sozialpädagogischen Einrichtung durchzuführen, die dem Arbeitsfeld einer Erzieherin oder eines Erziehers entspricht und nach ihrer personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet ist.
- Die Auswahl der Praktikumsstelle obliegt der Praktikantin oder dem Praktikanten. Sie bedarf der Zustimmung der Fachschule für Sozialpädagogik, die das Berufspraktikum begleiten soll. Zuständig ist die Fachschule für Sozialpädagogik, an der die schulische Abschlussprüfung oder die Schulfremdenprüfung abgelegt wurde.
- Die Einrichtung darf nur max. 50 km von der Mathilde-Weber-Schule entfernt sein.