Anpassung der weiterbildung: Staatlich geprüfte*r Fachwirt*in für Organisation und Führung - Schwerpunkt Sozialwesen
Die Weiterbildung "Staatlich geprüfte*r Fachwirt*in für Organisation und Führung - Schwerpunkt Sozialwesen" wurde im Juli 2019 durch das Kultusministerium an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Neue Bildungs- und Lehrplänen bereiten die Teilnehmer*innen auf leitende Aufgaben vor.Ziel
Die Weiterbildung dient der Qualifizierung einschlägiger Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen. Im Hinblick auf die Belange der zu betreuenden und zu versorgenden Zielgruppen in Familien ergänzenden und in Familien ersetzenden Einrichtungen werden insbesondere fachliche und personale Kompetenzen für Ausbildungsaufgaben, zur Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und zur Berücksichtigung sowohl ökonomischer als auch betriebswirtschaftlicher Aspekte erworben.Die Weiterbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte*r Fachwirt*in für Organisation und Führung - Schwerpunkt Sozialwesen" erworben.
Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender
Die Teilnehmer*innen erwerben durch eine schriftliche Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik ein Zertifikat über die berufspädagogische Qualifikation zur praktischen Anleitung Auszubildender in Erziehungsberufen.Dauer
Die Weiterbildung dauert zwei Schuljahre. Der Unterricht erfolgt in Teilzeitform, d.h. an zwei Abenden mit je 4-5 Unterrichtseinheiten und an Unterrichtssamstagen 8 Unterrichtseinheiten.Informationen zu den Unterrichtszeiten erhalten Sie hier.
Der Unterricht umfasst den Pflichtbereich, den Wahlpflichtbereich und gegebenenfalls den Wahlbereich.
Kosten
Schulgeld in Höhe von ca. 123 Euro pro Schuljahr und ggf. zusätzliche Kosten für externe Referent*innen.Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule sind ein einschlägiger Berufsabschluss als Fachkraft (Erstkraft) im sozialpädagogischen Bereich. Sowie eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit, die hauptberuflich ausgeübt wurde.Stundentafel
Pflichtfächer- Organisation und Führung (200 Stunden): Führungsrolle und Führungsverhalten, Lern- und Arbeitstechniken, Organisation von sozialen Systemen, Qualitätsmanagement in sozialen Organisationen, Organisationsentwicklung, Grundlagen des Projektmanagement
- Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung (200 Stunden): Soziale Einrichtungen im Wirtschaftsprozess, Unternehmensgründung, Finanzierung, Finanzbuchführung, Datenverarbeitung, Vertragsrecht, Marketing, Kosten- und Leistungsrechnung
- Berufs- und Arbeitspädagogik (200 Stunden): Allgemeine Grundlagen, Berufliche Handlungskompetenz, Organisation der Ausbildung, Einführung in den Lernort Praxis, Lernsituationen in der Praxis, Förderung des individuellen Lernprozesses, Leistung beurteilen und bewerten
- Sozialpädagogik (200 Stunden): Professionelles Selbstverständnis, Zusammenarbeit und Vernetzung im Sozialraum, Teamarbeit und Teamentwicklung, Gelingende Kommunikation als Führungsaufgabe, Pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im gesellschaftspolitischen Kontext, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Gesundheitsförderung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern
Zudem müssen Sie mit weiteren ca. 800 Stunden in Eigenleistung/Selbststudium (Vorbereitung, Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung etc.) planen.
Teile der Prüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Facharbeit, einem Kolloquium und einer mündlichen Prüfung.Anmeldeschluss
Anmeldeschluss ist der 01.03. jeden Jahres. Der Unterricht beginnt im September.HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR FOF SIND ...
Nein, dies ist keine Voraussetzung für den Besuch der Weiterbildung.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte (Erzieher*innen) in die FOF aufgenommen.
Personen, die aus der Pflege kommen und in diesem Bereich tätig sind, können nicht mehr aufgenommen werden.
Personen, die aus der Pflege kommen und in diesem Bereich tätig sind, können nicht mehr aufgenommen werden.
Wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss haben, sind zwei Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für die Aufnahme in die FOF.
Wenn Sie Fachhochschulreife oder Abitur haben, ist ein Jahr Berufserfahrung Voraussetzung.
Es wird von einem Beschäftigungsgrad von 100% ausgegangen.
Das Berufspraktikum kann nicht zur Berufserfahrung angerechnet werden – es ist Teil der Ausbildung.
Wenn Sie Fachhochschulreife oder Abitur haben, ist ein Jahr Berufserfahrung Voraussetzung.
Es wird von einem Beschäftigungsgrad von 100% ausgegangen.
Das Berufspraktikum kann nicht zur Berufserfahrung angerechnet werden – es ist Teil der Ausbildung.
Pro Schuljahr und Teilnehmende*r wird ein Betrag von ca. 123 Euro erhoben.
Ggf. werden zusätzliche Kosten für externe Referent*innen erhoben.
Ggf. werden zusätzliche Kosten für externe Referent*innen erhoben.
Es ist wichtig und hilfreich, wenn Ihr Arbeitgeber von der Weiterbildung weiß und darüber informiert ist, dass Sie diese besuchen.
Unter Umständen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zeitlich oder in organisatorischer Weise Unterstützung anbieten, damit Sie die Anforderungen der Weiterbildung gut meistern können.
Letztlich obliegt es Ihrem Ermessen, ob Sie Ihren Arbeitgeber über den Besuch der FOF informieren oder nicht.
Unter Umständen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zeitlich oder in organisatorischer Weise Unterstützung anbieten, damit Sie die Anforderungen der Weiterbildung gut meistern können.
Letztlich obliegt es Ihrem Ermessen, ob Sie Ihren Arbeitgeber über den Besuch der FOF informieren oder nicht.
Zum Einen verfassen Sie eine Facharbeit. Das ist die schriftliche Prüfung. Hierzu legen Sie auch ein Kolloquium ab.
Außerdem legen Sie eine schriftliche Prüfung im Fach "Berufs- und Arbeitspädagogik" ab (Grundlage zum Erhalt des Zertifikats zur Anleitung Auszubildender).
Darüber hinaus legen Sie zwei mündlichen Prüfungen ab:
Eine im Fach "Wirtschaft und Recht" oder im Fach "Organisation und Führung".
Eine zweite im Fach Sozialpädagogik.
Außerdem legen Sie eine schriftliche Prüfung im Fach "Berufs- und Arbeitspädagogik" ab (Grundlage zum Erhalt des Zertifikats zur Anleitung Auszubildender).
Darüber hinaus legen Sie zwei mündlichen Prüfungen ab:
Eine im Fach "Wirtschaft und Recht" oder im Fach "Organisation und Führung".
Eine zweite im Fach Sozialpädagogik.
In den Schulferien findet kein Samstags-Unterricht statt.
Eine Übersicht der Schulsamstage, an denen Unterricht stattfindet, erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung vor Beginn des Schuljahres.
Eine Übersicht der Schulsamstage, an denen Unterricht stattfindet, erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung vor Beginn des Schuljahres.