Schüler*innen, die nicht krank sind und einen wichtigen außerschulischen Termin haben, müssen sich im Vorfeld beurlauben lassen. Klassenlehrkräfte können maximal einen Tag beurlauben. Bei mehr als einem Tag entscheidet der Schulleiter über die Freistellung.
Eine Freistellung vom Unterricht direkt im Anschluss an die Ferien kann nicht genehmigt werden.

In der Anlage finden Sie den aktuellen Antrag auf Beurlaubung für Schüler*innen