Ziel

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieher*in tätig zu sein. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.
Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer Facharbeit mit Präsentation und Fachgespräch, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen zum Abschluss der schulischen Ausbildung und dem Kolloquium zum Abschluss des Berufspraktikums.

Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ und Bachelor Professional in Sozialwesen erworben.

Profil Europa

Seit dem Schuljahr 2002/2003 ist an der Fachschule für Sozialpädadgogik der Mathilde-Weber-Schule Tübingen eine Klasse mit interkultureller Ausrichtung eingerichtet. Schüler*innen dieser Klasse absolvieren zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres ein vom Erasmus+ Programm der EU gefördertes Praktikum im europäischen Ausland (z.B. England, Finnland oder Frankreich). Vorbereitend erhalten die Schüler*innen im ersten Schuljahr zusätzlichen Unterricht in einer Fremdsprache und belegen das Fach "Bildung in Europa".

Dauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Zwei Schuljahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (schulische Ausbildung) und ein durch die Fachschule für Sozialpädagogik begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Schulgeld

Wir sind eine staatliche Schule und erheben kein Schulgeld.

Ausbildungsförderung (BAföG / AFBG "Meister-Bafög")

Eine Ausbildungsförderung erhalten Sie im 2BKSP. Sie können entweder Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG beantragen, beides gleichzeitig ist nicht möglich.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine ihren Eignungen und Interessen entsprechende Ausbildung absolvieren zu können.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d.h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen.

Das für Sie zuständige Landratsamt informiert Sie über weiteres, dort finden Sie auch die Formulare für Ihren Antrag. Für den Landkreis Tübingen unter: www.kreis-tuebingen.de

Allgemeine Informationen, Merkblätter, Antragsvordrucke finden Sie hier:

Stundentafel

Pflichtbereich
  • Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Englisch
  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern I
  • Bildung und Entwicklung fördern II
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
  • Sozialpädagogisches Handeln
Wahlpflichtbereich z.B.
  • Kinder unter drei Jahren
  • Gitarre
  • Figurentheater
  • Musik- und Bewegungstheater
  • Theaterpädagogik
  • Naturpädagogik
Wahlbereich z.B.
  • Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife im Fach Mathematik


Anmeldeschluss

Ist der 01.03. eines jeden Jahres. Ausbildungsbeginn im September des Jahres.

Praktische Ausbildung

  • Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Fachschule für Sozialpädagogik. Sie schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
  • Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler. Sie bedarf der Zustimmung des Trägers der Einrichtung und der Fachschule für Sozialpädagogik.
  • Die Einrichtung darf nur max. 25 km von der Mathilde-Weber-Schule entfernt sein.