verpflichtende Schnelltests
Teststrategie der Landesregierung

Covid-19

Teststrategie der Landesregierung im schulischen Präsenzbetrieb für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und das weitere an den Schulen tätige Personal

Alle ab dem 12. April in den schulischen Präsenzbetrieb sowie in die Notbetreuung einbezogenen Personen sollen das dann vorgehaltene Testangebot in der ersten Schulwoche nach den Osterferien zunächst noch auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen können.

Ab dem 19. April soll dann die Testung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung als Zugangsvoraussetzung gelten. Von dieser förmlichen Pflicht ausgenommen sind Abschlussprüfungen und notwendige schriftliche Leistungsfeststellungen, soweit sie zwingend erforderlich sind und in der Präsenz durchgeführt werden müssen.
Weitere lnformationen zu den Rahmenbedingungen und der Rechtsgrundlage der Testpflicht, die ab dem 19. April 2021 greifen soll, werden den Schulen übermittelt, sobald die Landesregierung über die entsprechende Ministerratsvorlage abschließend entschieden hat.

Hinweise für bevorstehende AbschIussprüfungen

Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen empfehlen wir den Schulen, zwei Wochen vor deren Beginn den Unterricht für diese Schülerinnen und Schüler ausschließlich auf Fernunterricht umzustellen. Für die Abschlussprüfungen gilt ebenso wie für schriftliche Leistungsfeststellungen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu beachten ist. Auch wird das Tragen medizinischer Masken vorgegeben.

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Redakteur / Urheber
wok