Beginn ab dem SJ 2025/2026 geplant


Ziel

Die praxisintegrierte zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz im Rahmen des Direkteinstiegs Kita befähigt dazu, in Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken.

Dauer und Abschluss

Die Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten im Rahmen des Direkteinstiegs Kita ist modular aufgebaut. Die Schüler*innen können nach dem ersten Jahr ein Zertifikat „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer“ erlangen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin" oder "Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent" (DQR/EQR Niveau 4) erworben. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.

Personen mit mittlerem Bildungsabschluss, Fachhochschulreife oder Abitur können im zweiten Jahr an einem weiteren Schultag an einem Zusatzunterricht teilnehmen, sofern ein beruflicher Abschluss als staatlich anerkannte*r Erzieherin oder Erzieher (DQR/EQR Niveau 6) angestrebt wird. Der Zusatzunterricht unterstützt bei der Vorbereitung auf eine Schulfremdenprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulfremdenprüfung (schulischer Teil) schließt sich für diese Personen ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Schaubild_Direkteinstieg_Kita_Agentur_für_Arbeit_2024

Bildquelle: Bundesagentur für Arbeit, 2024

Praxistage / Schultage

  • 1. Jahr (TQ1):

Praxistage: Montag, Dienstag

Schultage: Mittwoch, Donnerstag, Freitag

  • 2. Jahr (TQ2):

Praxistage: Mittwoch, Donnerstag, Freitag

Schultage: Montag, Dienstag

  • 2. Jahr (TQ3) Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung:

Praxistage: Mittwoch, Donnerstag

Schultage: Montag, Dienstag, Freitag

Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung: voraussichtlich am Freitag

Schulgeld

Wir sind eine staatliche Schule und erheben kein Schulgeld.

Beratung durch Agentur für Arbeit

Der Direkteinstieg Kita wird in der Regel durch die Arbeitsagentur gefördert. Ausschließlich die Agentur für Arbeit kann über die Fördervoraussetzungen Auskunft erteilen. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur.

Kontakt zur Agentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/reutlingen/direkteinstieg-kita

Stundentafel

Pflichtbereich

  • Religionspädagogik
  • Deutsch
  • Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II
  • Gruppen pädagogisch begleiten
  • Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten
  • Übergänge mitgestalten
  • Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen
  • Sozialpädagogisches Handeln

Zusatzunterricht zur Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung Erzieher*in

  • Berufliches Handeln fundieren
  • Erziehung und Betreuung gestalten
  • Bildung und Entwicklung fördern I
  • Bildung und Entwicklung fördern II
  • Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
  • Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln

Anmeldeschluss

Ist der 01.03. eines jeden Jahres. Kontaktieren Sie uns bei Interesse auch gerne nach dem 01.03.

Ausbildungsbeginn im September des Jahres.

 

Praktische Ausbildung

Naturpädagogik im 1BKSP

  • Die praktische Ausbildung umfasst im ersten Schuljahr je Unterrichtswoche 2 Tage und im zweiten Schuljahr je Unterrichtswoche 3 Tage im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung.
  • Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien oder an Praxistagen genommen werden.
  • Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden. Der Praxiseinsatz erfolgt in Absprache mit der betreuenden Schule.
  • Die praktische Ausbildung, die im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ erfolgt, dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Sie schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung während der praktischen Ausbildung ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.