Oft gestellte Fragen

Realschule, Fachschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule M-Niveau :
Mittlerer Bildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik und in jedem dieser Fächer mindestens die Note ausreichend.

Gymnasium und Gemeinschaftsschule E-Niveau:
Erfolgreicher Abschluss der Klasse 9 oder 10 eines Gymnasiums (G8) bzw. erfolgreicher Abschluss der Klasse 10 eines Gymnasiums (G9) oder der Gemeinschaftsschule.

Die genaue Aufnahmeverordnung (PDF)
  • Französisch B (Beginner – Anfänger)
  • Französisch A (Advanced – Fortgeschritten)
  • Spanisch B (Beginner – Anfänger)
  • Spanisch A (Advanced – Fortgeschritten)

  • Chinesisch (zweitstündiges Wahlfach: ersetzt nicht die 2. Fremdsprache im Abitur)
Die Belegung einer neuen Niveau B-Sprache für drei Jahre ist notwendige Voraussetzung für die allgemeine Hochschulreife, wenn ein Schüler bisher keine ausreichenden Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann.
Ausreichende Kenntnisse für Schüler der Realschule/Gemeinschaftsschule/Gymnasiums sind: Vierjähriger versetzungs- und prüfungsrelevanter Besuch an der Vorgängerschule.

Wenn Sie bereits ausreichende Kenntnisse haben, können Sie den Unterricht einer Fremdsprache auf A-Niveau fortführen, oder mit einer neuen Fremdsprache auf B-Niveau beginnen.
  • Die all­ge­mei­ne Hoch­schul­rei­fe (Ab­itur): Die­se be­rech­tigt zum Stu­di­um al­ler Fä­cher im ge­sam­ten Bun­des­ge­biet.
  • Nach der JS1 kann man unter bestimmten Voraussetzungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen. Zusammen mit einem mindestens einjährigen Praktikum, einem FSJ (unter bestimmten Voraussetzungen) oder einer Ausbildung kann dann auch der praktische Teil der Fachhochschulreife und damit die Fachhochschulreife erlangt werden.