Die Mathilde-Weber-Schule qualifiziert gemeinsam mit den Praxiseinrichtungen die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieher*innen. Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird zusätzlich die Abschlussbezeichnung Bachelor Professional in Sozialwesen auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen. 

Es werden theoretische Inhalte mit Herausforderungen aus der Einrichtung verknüpft, Erfahrungen mit den Kindern und Jugendlichen reflektiert und pädagogische Themen vertiefend und fachwissenschaftlich bearbeitet. Die Schüler*innen begegnen ihrer Neugier und Experimentierfreude, den Wundern der Natur, der eigenen Kreativität und entwickeln ihre persönlichen Kompetenzen weiter. In der Ausbildung werden Kompetenzen für die pädagogische Arbeit mit Kleinstkindern, Kindern im Alter von 3-6, Schulkindern und Jugendlichen entwickelt.

Staatlich anerkannte Erzieher*innen legen die Basis für die weitere Bildungs- und Lebensbiografie von Kindern und Jugendlichen. Ausgehend von deren individuellen Stärken und Interessen setzen Erzieher*innen ihren Auftrag für Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen um und nehmen innerhalb einer Gemeinde oder einer Kommune wichtige Vernetzungsaufgaben wahr.

Die Mathilde-Weber-Schule nimmt die Schulfremdenprüfung zu staatlich anerkannten Erzieher*innen ab.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Erzieher*innenausbildung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erzieher*innenausbildung. Sie finden ebenfalls im Schaubild die Übersicht über die Fachschule für Organisation und Führung, die Sie nach der Erzieher*innenasubildung absolvieren können.

Weitere Informationen zu den Schularten erhalten Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Kasten der Schulart.

Fachwirtin für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen /
Fachwirt für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen
1 JahrJ. Berufserfahrung
2 JahreJ. Berufserfahrung
   staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher
Bachelor Professional in Sozialwesen

weitere Auf­nah­me­vor­raus­setz­ungen u. a.:

staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in,
staatlich anerkannte*r Kinderpfleger*in oder Fachhochschulreife,
Abitur, Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum
(z. B. Krippe, Kindergarten)

schulische Aufnahmevoraussetzung ins Berufskolleg: Mittlerer Bildungsabschluss
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Überschrift

Häufig gestellte Fragen sind ...

Im 3BKSPIT (PIA Ausbildung) schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung, diese kann je nach Träger leicht variieren. Stand März 2019 sind dies:
im 1. Lehrjahr: ca. 1.140,69 Euro
im 2. Lehrjahr: ca. 1.202,07 Euro
im 3. Lehrjahr: ca. 1.303,38 Euro
Konkrete Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.

Im 4BKSPIL (PIATZ Teilzeitausbildung) schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung, diese kann je nach Träger leicht variieren. Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.

Im 2BKSP schließen Sie ebenfalls eine Praktikumsvereinbarung mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. In der Regel verdienen Sie nichts. Sie haben die Möglichkeit, im 2BKSP BAföG oder Meister-BAföG zu beantragen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer  2BKSP Seite.

Im einjährigen Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und verdienen Geld. Stand März 2019 sind dies i.d.R. ca. 1.602,02 Euro pro Monat.
Konkrete Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.

Im 1BKSP schließen Sie eine Praktikumsvereinbarung mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. In der Regel verdienen Sie im 1BKSP kein Geld.
Die folgenden 15 Kompetenzen müssen von den Auszubildenden im Laufe der Ausbildung erworben werden.

Die Absolvent*innen können…

1. pädagogische Beziehungen gestalten.
2. Erziehungs- und Bildungsprozesse gestalten.
3. Gruppenprozesse einschätzen und gruppenpädagogische Prozesse initiieren.
4. eine Gruppe eigenverantwortlich leiten.
5. Projekte, Aktivitäten und pädagogische Maßnahmen gestalten.
6. zum verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt anleiten.
7. Partizipation ermöglichen.
8. Übergänge gestalten.
9. rechtliche, konzeptionelle und organisatorische Bedingungen der pädagogischen Arbeit angemessen beachten.
10. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften gestalten.
11. konstruktiv im Team arbeiten und das Team weiterentwickeln.
12. bei der Öffentlichkeitsarbeit mitwirken.
13. an Konzeptions- und Qualitätsentwicklungsprozessen mitwirken.
14. in Netzwerken kooperieren.
15. Verwaltungs- bzw. Arbeitsabläufe mit den vor Ort eingesetzten Kommunikationssystemen mitgestalten.

(Auszug: Rahmenplan für die praktische Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieherin an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) S. 7)
 
Weitere Informationen erhalten Sie in der Handreichung Verzahnung von theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalten in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (Stand: November 2013).

Ja, aufgrund einer Änderung im Landeshochschulgesetz (LHG) (§ 58) im Jahr 2021 erhalten nun Inhaber*innen mit Abschlüssen von Fachschulen nach der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Staatlich anerkannte Erzieher*innen können damit an Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen. Dies ist auch möglich, wenn Erzieher*innen nicht die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife abgelegt haben.

Wichtig:
Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von §58 LHG ist keine Fachhochschulreife, die durch den Besuch des Zusatzunterrichts und die Zusatzprüfung als zusätzlicher Schulabschluss erworben wird und bundesweit gültig ist. Die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund von §58 LHG ist in einem Landesgesetz geregelt und regelt lediglich die Hochschulzugangsberechtigung an Baden-Württembergischen Hochschulen. Ob die anderen Bundesländer einen Hochschulzugang auf diesem Weg ermöglichen, ist in den dortigen rechtlichen Vorgaben geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass die aktuellen Regelungen zur Hochschulzugangsberechtigung im LHG auch wieder geändert werden.

Empfehlung:
Deshalb empfehlen wir auch weiterhin studieninteressierten Auszubildenden, die Fachhochschulreifeprüfung abzulegen. Die Fachhochschulreife, die durch den Besuch des Zusatzunterrichts und durch die erfolgreiche Teilnahme an den Zusatzprüfungen erworben wird, bleibt Erzieher*innen lebenslang erhalten. Die Fachhochschulreife bereitet auf ein Studium vor. Vgl Lehrplan Mathematik „Um die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen eines Hochschulstudiums vorzubereiten, wurden in die Lehrplanarbeit auch Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen in beratender Funktion einbezogen.“

Ja, mit In-Kraft-Treten des neuen Berufsbildungsgesetz zum 1. Januar 2020 besteht die Möglichkeit, gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 i.d.F. vom 10.09.2020) auf dem Abschlusszeugnis neben der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „ staatlich anerkannter Erzieher“ die Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional in Sozialwesen“ auszuweisen.

Die Ausweisung erfolgt ab dem Schuljahr 2020/2021; eine rückwirkende Änderung eines Zeugnisses ist aufgrund der Stichtagsregelung nicht möglich.

Der Bachelor Professional in Sozialwesen ermöglicht nicht die Aufnahme eines universitären Masterstudienganges.

Wenn Sie später einen Bachelorstudiengang in Kindheitspädagogik studieren wollen, bekommen Sie für die klassische Ausbildung in der Regel schon 60 ECTS (2 Semester) gutgeschrieben. 
Quelle: https://erzieher-in-bw.de/ausbildungswege (28.09.2023)

Bitte informieren Sie sich an der jeweils zuständige Hochschule.  
Für die Bewerbung mit einem ausländischen Schulabschluss benötigen Sie...
  • ... eine Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise. Sie müssen Ihre ausländischen Bildungsnachweise beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen.
  • ... ein Deutsch-Zertifikat. Laut Prüfungsordnung sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse müssen Sie über ein Deutsch-Zertifikat nachweisen. Sie benötigen mindestens B1 (staatliche Vorgabe), wir empfehlen B2 oder C1.
  • ... ein sechswöchiges Praktikum in einer Kita in Deutschland unter Anleitung einer pädagogischen Fachkraft. Au-Pair, die Arbeit oder ein Praktikum im Ausland zählen nicht.
Wenn Sie sich für die Erzieher*innenausbildung an der Mathilde-Weber-Schule entscheiden, dann entscheiden Sie sich für  ...

  • eine jahrzehntelange Erfahrung in der Ausbildung von Erzieher*innen
  • eine fundierte Ausbildung, für die Sie kein Schulgeld bezahlen müssen
  • große und helle Klassenzimmer
  • sehr gut ausgestattete Fachräume (Musik, Rhythmik, Bewegung, Ästhetik etc.)
  • eine schön gelegene Fachschule an einem Fluss, der Steinlach
  • eine gute Verkehrsanbindung
  • das Profil Europa im 2BKSP
  • das Profil Naturpädagogik im 1BKSP und 2BKSP
  • die Naturtage im 1BKSP
  • eine mehrtägige erlebnispädagogische Veranstaltung im 2BKSP
  • eine Fachschule mit intensiven Kontakten zu pädagogischen Einrichtungen in Finnland und deren freiwilligen Besuch im Rahmen der Erzieher*innenausbildung
  • die Möglichkeit, an der Singmentor*innenenausbildung teilzunehmen
  • diverse Wahlpflichtfächer je nach Schuljahr z.B. Gitarre, Kinder unter 3 Jahren, Musik- und Bewegungstheater, Figurentheater, Theaterpädagogik, Naturpädagogik, experimentelles Gestalten, Kommunikation
  • gut ausgebildete und praxisnah unterrichtende pädagogische Lehrkräfte
  • eine Fachschule mit intensiven Kontakten zu den Trägern und Praxiseinrichtungen
Die Vorgaben in der Verordnung bzgl. der Anleitung von Auszubildende sind deutlich und definieren die Fachkräfte die im 3BKSPIT (PIA) und im 4BKSPIL (PIATZ) anleiten dürfen: 
 
„Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählte, für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortliche und geeignete Fachkraft. Geeignet sind Leitungskräfte nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG, wenn sie über eine nach abgeschlossener Ausbildung erworbene in der Regel mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in dem Praxisfeld, in dem die Ausbildung jeweils erfolgt, verfügen.“
 
Laut Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) § 7 Pädagogisches Personal und Zusatzkräfte Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG, gilt als Fachkraft für die Anleitung:
 
„2) Fachkräfte in Einrichtungen sind:
1. staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen sowie staatlich anerkannte Erzieher und Erzieherinnen der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung;
2. staatlich anerkannte Kindheitspädagogen und Kindheitspädagoginnen von Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen oder sonstigen Hochschulen;
3. staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, Diplompädagogen und Diplompädagoginnen, Diplom-Erziehungswissenschaftler und Diplom-Erziehungswissenschaftlerinnen mit sozialpädagogischem Schwerpunkt sowie Bachelor-Absolventen und Bachelor-Absolventinnen dieser Fachrichtungen; (…)“
Nein, die Fachschule ist ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr AZAV zertifiziert.

Nein, die Mathilde-Weber-Schule ist im Bereich der Erzieher*innenausbildung nicht mehr zertifiziert nach AZAV. Sie können mit einem Bildungsgutschein bei uns die Ausbildung nicht mehr absolvieren.
Ja, selbstverständlich. Wir haben in unseren Klassen Menschen im Alter von 16 bis weit über 55 Jahren. Dieses Spektrum bereichert den Unterricht.
Ja, laut Prüfungsordnung benötigen Sie für die staatliche Anerkennung mindestens 2000 Praxisstunden und eine komplette 3jährige (3BKSPIT) bzw. 4jährigen (4BKSPIL) Ausbildung.
Ja, Sie können im 2BKSP,  im 3BKSPIT (PIA Ausbildung) und im BKSPIL (PIATZ Ausbildung) parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Sie besuchen zwei Jahre den Zusatzunterricht im Fach Mathematik. Nach dem regelmäßigen Besuch des Zusatzunterrichts können Sie am Ende der Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich zur Abschlussprüfung der Erzieher*innenausbildung weitere drei schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.

Wir empfehlen sehr guten und interessierten Auszubildenden mit Mittlerer Reife den Zusatzunterricht zu besuchen und die Fachhochschulreife abzulegen.
Nein, der Realschulabschluss/ein Mittlerer Bildungsabschluss und ein Jahr FSJ/BFD sind keine Zugangsvoraussetzung für das 2BKSP,  das 3BKSPIT (die PIA Ausbildung) oder das 4BKSPIL (PIATZ Ausbildung). Sie müssen das 1BKSP absolvieren und können nach bestandenem 1BKSP in das 2BKSP, das 3BKSPIT (die PIA Ausbildung) pder das 4BKSPIL (PIATZ Ausbildung) einsteigen.

Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss + ein Jahr FSJ/BFD + 1BKSP --> zwei Jahre bis zum Einstieg in das 2BKSP, 3BKSPIT (PIA Ausbildung), 4BKSPIL (PIATZ Ausbildung)

Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss + 1BKSP --> ein Jahr bis zum Einstieg in das 2BKSP,  3BKSPIT (PIA Ausbildung), 4BKSPIL (PIATZ Ausbildung)
Nach Ihrer Ausbildung haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Erzieher*innen werden händeringend gesucht. Sie können in Ihrem Beruf als Erzieher*in arbeiten, hausinternen Fortbildungen über Ihren Träger oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen bei anerkannten Weiterbildungsträgern besuchen und viel bewirken.
  • Wenn Sie sich für Leitungsaufgaben qualifizieren möchten, dann können Sie mit 1 oder 2 Jahren Berufserfahrung die Fachschule für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen (FOF) an der Mathilde-Weber-Schule besuchen. Die Fachschule für Organisation und Führung dient der berufsbegleitenden Qualifizierung einschlägiger und berufserfahrener Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben z.B. in sozialpädagogischen Einrichtungen. Sie schließen als staatlich geprüfte Fachwirt*in für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen ab.
  • Ausbildung für Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer
  • Ausbildung für Technische Lehrkräfte an Beruflichen Schulen
  • Studiengänge Früh-/Elementarpädagogik an den Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen in Baden-Württemberg.  Staatlich anerkannte Erzieher*innen mit Fachhochschulreife nutzen beispielsweise die Bachelorstudiengänge der Frühen Kindheit als Möglichkeit der Weiterbildung und des beruflichen Aufstiegs zur Leiterin und Leiter oder Fachberaterin und Fachberater. Die Ausbildung als Erzieher*in kann mit bis zu 60 Credits auf das Bachelorstudium der frühen Kindheit an derzeit neun Hochschulen in Baden-Württemberg angerechnet werden.
Weitere Informationen, Hinweise und Links finden Sie auf der Seite: www.km-bw.de

Die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Träger und nach Eingruppierung d.h. nach Berufserfahrung und Aufgaben. 

Vergütung nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienst (TVöD):

  • Einstiegsgehalt: 3.272 Euro (Entgeltgruppe S 8a, Stufe 2)
  • Mittleres Gehalt nach 5 Jahren: 3.696 Euro (Entgeltgruppe S 8a, Stufe 4)
  • Mit mehreren Jahren Berufserfahrung bis zu: 4.109 Euro (Entgeltgruppe S 8a, Stufe 6)

Alle Gehälter inkl. SuE Zulage für Sozial- und Erziehungsdienste. Angaben pro Monat. Stand 04/2022.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen oder im Internet.