Die Mathilde-Weber-Schule qualifiziert gemeinsam mit den Praxiseinrichtungen die Auszubildenden zu staatlich anerkannten Erzieherinnen / staatlich anerkannten Erziehern.

Es werden theoretische Inhalte mit Herausforderungen aus der Einrichtung verknüpft, Erfahrungen mit den Kindern und Jugendlichen reflektiert und pädagogische Themen vertiefend und fachwissenschaftlich bearbeitet. Die Schüler*innen begegnen ihrer Neugier und Experimentierfreude, den Wundern der Natur, der eigenen Kreativität und entwickeln ihre persönlichen Kompetenzen weiter. In der Ausbildung werden Kompetenzen für die pädagogische Arbeit mit Kleinstkindern, Kindern im Alter von 3-6, Schulkindern und Jugendlichen entwickelt.

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und staatlich anerkannte Erzieher legen die Basis für die weitere Bildungs- und Lebensbiografie von Kindern und Jugendlichen. Ausgehend von deren individuellen Stärken und Interessen setzen Erzieher*innen ihren Auftrag für Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen um und nehmen innerhalb einer Gemeinde oder einer Kommune wichtige Vernetzungsaufgaben wahr.

Die Mathilde-Weber-Schule nimmt die Schulfremdenprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher ab.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Ausbildung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Erzieher*innenausbildung.

Weitere Informationen zu den Schularten erhalten Sie durch einen Klick auf den jeweiligen Kasten der Schulart. Es öffnet sich ein Fenster, folgen Sie dann dem roten Link unter dem Text.
staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher

weitere Auf­nah­me­vor­raus­setz­ungen u.a.:

staatlich anerkannte(r) Kinderpfleger(in) oder Fachhochschulreife, Abitur, Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum
(z.B Krippe, Kindergarten)

schulische Aufnahmevoraussetzung ins Berufskolleg: Mittlerer Bildungsabschluss
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Überschrift

Häufig gestellte Fragen sind ...

Im 3BKSPIT (PIA Ausbildung) schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung, diese kann je nach Träger leicht variieren. Stand März 2019 sind dies:
im 1. Lehrjahr: ca. 1.140,69 Euro
im 2. Lehrjahr: ca. 1.202,07 Euro
im 3. Lehrjahr: ca. 1.303,38 Euro
Konkrete Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.
Wenn Sie eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher machen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Sie bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein für die Ausbildung.

Im 4BKSPIL (PIATZ Teilzeitausbildung) schließen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung, diese kann je nach Träger leicht variieren. Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.
Wenn Sie eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher machen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Sie bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein für die Ausbildung.

Im 2BKSP schließen Sie ebenfalls eine Praktikumsvereinbarung mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. In der Regel verdienen Sie nichts. Sie haben die Möglichkeit, im 2BKSP BAföG oder Meister-BAföG zu beantragen. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer  2BKSP Seite.
Wenn Sie eine Umschulung zur Erzieherin/zum Erzieher machen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Agentur für Arbeit. Sie bekommen unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein für die Ausbildung.

Im einjährigen Berufspraktikum schließen Sie einen Vertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und verdienen Geld. Stand März 2019 sind dies i.d.R. ca. 1.602,02 Euro pro Monat.
Konkrete Informationen über die aktuelle Höhe der Vergütung erhalten Sie bei den Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen.

Im 1BKSP schließen Sie eine Praktikumsvereinbarung mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. In der Regel verdienen Sie im 1BKSP kein Geld.
Wenn Sie sich für die Erzieher*innenausbildung an der Mathilde-Weber-Schule entscheiden, dann entscheiden Sie sich für  ...

  • eine jahrzehntelange Erfahrung in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
  • eine fundierte Ausbildung, für die Sie kein Schulgeld bezahlen müssen
  • große und helle Klassenzimmer
  • sehr gut ausgestattete Fachräume (Musik, Rhythmik, Bewegung, Kunst etc.)
  • eine schön gelegene Fachschule an einem Fluss, der Steinlach
  • eine gute Verkehrsanbindung
  • das Profil Europa im 2BKSP
  • das Profil Naturpädagogik im 1BKSP und 2BKSP
  • die Naturtage im 1BKSP
  • eine mehrtägige erlebnispädagogische Veranstaltung im 2BKSP
  • eine Fachschule mit intensiven Kontakten zu pädagogischen Einrichtungen in Finnland und deren freiwilligen Besuch im Rahmen der Erzieher*innenausbildung
  • die Möglichkeit, an der Singmentorenausbildung teilzunehmen
  • diverse Wahlpflichtfächer je nach Schuljahr z.B. Gitarre, Kinder unter 3 Jahren, Musik- und Bewegungstheater, Figurentheater, Theaterpädagogik, Naturpädagogik, experimentelles Gestalten, Kommunikation
  • gut ausgebildete und praxisnah unterrichtende pädagogische Lehrkräfte
  • eine Fachschule mit intensiven Kontakten zu den Trägern und Praxiseinrichtungen
Ja, das 2BKSP, das 3BKSPIT (die PIA Ausbildung) und das BKSPIL (die PIATZ) sind AZAV zertifiziert.

Zulassungsnummer: 515801 AZAV
Klassengröße: ca. 16 - 29 Schülerinnen/Schüler, je nach Schulart
Theorie Stunden: 2100
Praktikum Stunden: 300 - 2000 je nach Schulart
Ja, die Mathilde-Weber-Schule ist im Bereich der Erzieher*innenausbildung zetrifiziert nach AZAV. Sie können mit einem Bildungsgutschein bei uns die Ausbildung absolvieren.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Agentur für Arbeit und anschließend mit uns auf. Wir führen dann mit Ihnen ein Aufnahmegespräch.

Bitte informieren Sie uns in Ihrem Anschreiben/in Ihren Bewerbungsunterlagen, wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen werden/beantragt haben.
Ja, selbstverständlich. Wir haben in unseren Klassen Menschen im Alter von 16 bis weit über 50 Jahren. Dieses Spektrum bereichert den Unterricht.
Ja, Sie können im 2BKSP,  im 3BKSPIT (PIA Ausbildung) und im BKSPIL (PIATZ Ausbildung) parallel zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Sie besuchen zwei Jahre den Zusatzunterricht im Fach Mathematik. Nach dem regelmäßigen Besuch des Zusatzunterrichts können Sie am Ende der Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen. Das bedeutet, dass Sie zusätzlich zur Abschlussprüfung der Erzieher*innenausbildung weitere drei schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ablegen.
Nein, der Realschulabschluss/ein Mittlerer Bildungsabschluss und ein Jahr FSJ/BFD sind keine Zugangsvoraussetzung für das 2BKSP,  das 3BKSPIT (die PIA Ausbildung) oder das BKSPIL (PIATZ Ausbildung). Sie müssen das 1BKSP absolvieren und können nach bestandenem 1BKSP in das 2BKSP, das 3BKSPIT (die PIA Ausbildung) pder das BKSPIL (PIATZ Ausbildung) einsteigen.

Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss + ein Jahr FSJ/BFD + 1BKSP --> zwei Jahre bis zum Einstieg in das 2BKSP, 3BKSPIT (PIA Ausbildung), BKSPIL (PIATZ AUsbildung)

Realschulabschluss/mittlerer Bildungsabschluss + 1BKSP --> ein Jahr bis zum Einstieg in das 2BKSP,  3BKSPIT (PIA Ausbildung), BKSPIL (PIATZ AUsbildung)
Nach der Ausbildung zur staatlich anerkannte*n Erzieher*in haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Erzieher*innen werden händeringend gesucht! Sie können in Ihrem Beruf als Erzieherin/als Erzieher arbeiten, hausinternen Fortbildungen über Ihren Träger oder mehrtägige Fortbildungsveranstaltungen bei anerkannten Weiterbildungsträgern besuchen und viel bewirken.
  • Wenn Sie sich für Leitungsaufgaben qualifizieren möchten, dann können Sie mit 2 Jahren Berufserfahrung die Fachschule für Organisation und Führung Schwerpunkt Sozialwesen (FOF) an der Mathilde-Weber-Schule besuchen. Die Fachschule für Organisation und Führung dient der berufsbegleitenden Qualifizierung einschlägiger und berufserfahrener Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben z.B. in sozialpädagogischen Einrichtungen. Sie schließen als staatlich geprüfte Fachwirtin/staatlich geprüfter Fachwirt für Organisation und Führung Schwerpunkt "Sozialwesen" ab.
  • Ausbildung für Fachlehrkräfte für musisch-technische Fächer
  • Ausbildung für Technische Lehrkräfte an Beruflichen Schulen
  • Studiengänge Früh-/Elementarpädagogik an den Pädagogischen Hochschulen und Hochschulen in Baden-Württemberg.  Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher mit Fachhochschulreife nutzen beispielsweise die Bachelorstudiengänge der Frühen Kindheit als Möglichkeit der Weiterbildung und des beruflichen Aufstiegs zur Leiterin und Leiter oder Fachberaterin und Fachberater. Die Ausbildung als Erzieherin / Erzieher kann mit bis zu 60 Credits auf das Bachelorstudium der frühen Kindheit an derzeit neun Hochschulen in Baden-Württemberg angerechnet werden.
Weitere Informationen, Hinweise und Links finden Sie auf der Seite: www.km-bw.de
Die Verdienstmöglichkeiten unterscheiden sich je nach Träger und nach Eingruppierung d.h. nach Berufserfahrung und Aufgaben. 

Vergütung nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienst (TVöD):
  • Durch den Tarifabschluss 2018 beträgt das Einstiegsgehalt S7, Stufe 2 dann 2.956,72 Euro und steigt bis 3.733,06 Euro in Stufe 6.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern der sozialpädagogischen Einrichtungen oder im Internet.