Ziel

Die Weiterbildung dient der Qualifizierung einschlägiger Fachkräfte zur Wahrnehmung leitender Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen. Im Hinblick auf die Belange der zu betreuenden und zu versorgenden Zielgruppen in Familien ergänzenden und in Familien ersetzenden Einrichtungen werden insbesondere fachliche und personale Kompetenzen für Ausbildungsaufgaben, zur Führung von Mitarbeiter*innen und zur Berücksichtigung sowohl ökonomischer als auch betriebswirtschaftlicher Aspekte erworben.

Die Weiter­bil­dung en­det mit ei­ner Ab­schluss­prü­fung. Mit dem er­folg­rei­chen Ab­schluss der Aus­bil­dung wird die Be­rufs­be­zeich­nung "Staat­lich ge­prüf­te*r Fach­wirt*in für Or­ga­ni­sa­ti­on und Füh­rung - Schwer­punkt So­zi­al­we­sen" er­wor­ben.

Zer­ti­fi­kat über die be­rufs­päd­ago­gi­sche Qua­li­fi­ka­ti­on zur prak­ti­schen An­lei­tung Aus­zu­bil­den­der

Die Teilnehmer*innen erwerben durch eine schriftliche Prüfung in Berufs- und Arbeitspädagogik ein Zer­ti­fi­kat über die be­rufs­päd­ago­gi­sche Qua­li­fi­ka­ti­on zur prak­ti­schen An­lei­tung Aus­zu­bil­den­der in Er­zie­hungs­be­ru­fen.

Dau­er

Die Weiterbil­dung dau­ert zwei Schul­jah­re. Der Un­ter­richt er­folgt in Teil­zeit­form, d.h. an zwei Abenden mit je 5 Unterrichtseinheiten und an ca. 6-10 Unterrichtssamstagen mit 4 bis 8 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr. 
Informationen zu den Unterrichtszeiten erhalten Sie hier.
Der Unterricht um­fasst den Pflicht­be­reich, den Wahl­pflicht­be­reich und den Wahl­be­reich.

Kosten

Schulgeld in Höhe von ca. 123 Euro pro Schuljahr und ggf. zusätzliche Kosten für externe Referent*innen.

Förderung: Aufstiegs-BAföG

Es besteht die Möglichkeit, Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Auf folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:

www.aufstiegs-bafoeg.de

www.kreis-tuebingen.de



Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule sind ein einschlägiger Berufsabschluss als Fachkraft (Erstkraft) im sozialpädagogischen Bereich. Sowie eine mindestens einjährige (mit Fachhochschulreife oder allgemeiner Hochschulreife) bzw. zweijährige (mit Mittlerer Reife) einschlägige Berufstätigkeit, die hauptberuflich ausgeübt wurde.

Erfahrungsberichte

Hier finden Sie Erfahrungsberichte von aktuellen oder ehemaligen Teilnehmer*innen unserer Weiterbildung:

Interview FOF Abschluss (Juli 2023)

Interview einer ehemaligen FOF Teilnehmerin (Juli 2023)

Interview einer ehemaligen FOF Teilnehmerin (Juli 2023)

Interview einer ehemaligen FOF Teilnehmerin (Dezember 2021)

Stun­den­ta­fel

Pflicht­fächer

  • Or­ga­ni­sa­ti­on und Füh­rung (200 Stunden): Führungsrolle und Führungsverhalten, Lern- und Arbeitstechniken, Organisation von sozialen Systemen, Qualitätsmanagement in sozialen Organisationen, Organisationsentwicklung, Grundlagen des Projektmanagement
  • Wirtschaft und Recht mit Datenverarbeitung (200 Stunden): Soziale Einrichtungen im Wirtschaftsprozess, Unternehmensgründung, Finanzierung, Finanzbuchführung, Datenverarbeitung, Vertragsrecht, Marketing, Kosten- und Leistungsrechnung
  • Be­rufs- und Ar­beits­päd­ago­gik (200 Stunden): Allgemeine Grundlagen, Berufliche Handlungskompetenz, Organisation der Ausbildung, Einführung in den Lernort Praxis, Lernsituationen in der Praxis, Förderung des individuellen Lernprozesses, Leistung beurteilen und bewerten

Wahl­pflicht­fach

  • So­zi­al­päd­ago­gik (200 Stunden): Professionelles Selbstverständnis, Zusammenarbeit und Vernetzung im Sozialraum, Teamarbeit und Teamentwicklung, Gelingende Kommunikation als Führungsaufgabe, Pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien im gesellschaftspolitischen Kontext, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung, Gesundheitsförderung in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern

Wahlbereich

  • unterschiedliche Schwerpunkte

Zudem müssen Sie mit weiteren ca. 800 Stunden in Eigenleistung/Selbststudium (Vorbereitung, Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung etc.) planen.

Teile der Prüfung

Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Facharbeit, einem Kolloquium und zwei mündlichen Prüfungen.

An­mel­de­schluss

Anmeldeschluss ist der 01.03. je­den Jah­res. Der Unterricht beginnt im September.

Später eingehende Bewerbungen können selbstverständlich berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR FOF SIND ...

Nein, dies ist keine Voraussetzung für den Besuch der Weiterbildung.
Ja, sehr gerne. In unserer Weiterbildung sitzen Teilnehmer*innen mit und ohne Leitungserfahrung.
Seit dem Schuljahr 2020/2021 werden ausschließlich sozialpädagogische Fachkräfte (Erzieher*innen) in die FOF aufgenommen. 

Personen, die aus der Pflege kommen und in diesem Bereich tätig sind, können nicht mehr aufgenommen werden.
Wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss haben, sind zwei Jahre Berufserfahrung Voraussetzung für die Aufnahme in die FOF.

Wenn Sie Fachhochschulreife oder Abitur haben, ist ein Jahr Berufserfahrung Voraussetzung. 

Es wird von einem Beschäftigungsgrad von 100% ausgegangen.

Das Berufspraktikum kann nicht zur Berufserfahrung angerechnet werden – es ist Teil der Ausbildung.
Pro Schuljahr und Teilnehmende*r wird ein Betrag von ca. 123 Euro erhoben. 

Ggf. werden zusätzliche Kosten für externe Referent*innen erhoben.

Ja, selbstverständlich. Wir haben in unserer Weiterbildung Menschen im Alter von 22 bis weit über 50 Jahren. Dieses Spektrum bereichtert den Unterricht.
Es ist wichtig und hilfreich, wenn Ihr Arbeitgeber von der Weiterbildung weiß und darüber informiert ist, dass Sie diese besuchen. 

Unter Umständen kann Ihnen Ihr Arbeitgeber zeitlich oder in organisatorischer Weise Unterstützung anbieten, damit Sie die Anforderungen der Weiterbildung gut meistern können. 

Letztlich obliegt es Ihrem Ermessen, ob Sie Ihren Arbeitgeber über den Besuch der FOF informieren oder nicht.
Zum Einen verfassen Sie eine Facharbeit. Das ist die schriftliche Prüfung. Hierzu legen Sie auch ein Kolloquium ab.

Außerdem legen Sie eine schriftliche Prüfung im Fach "Berufs- und Arbeitspädagogik" ab (Grundlage zum Erhalt des Zertifikats zur Anleitung Auszubildender).

Darüber hinaus legen Sie zwei mündlichen Prüfungen ab:
Eine im Fach "Wirtschaft und Recht" oder im Fach "Organisation und Führung".
Eine zweite im Fach Sozialpädagogik.
In den Schulferien findet kein Samstags-Unterricht statt.

Eine Übersicht der Schulsamstage, an denen Unterricht stattfindet, erhalten Sie mit der Aufnahmebestätigung vor Beginn des Schuljahres.

Es finden ca. 6-10 Unterrichtssamstage mit 4 bis 8 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr statt.