Ziel
Die vierjährige Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik praxisintegriert, Teilzeit Langform befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Fachschule für Sozialpädagogik vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.
Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ erworben.
Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife.
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium, sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ erworben.
Beginn
Wir beginnen im Schuljahr 2021/2022 mit einer PIA Teilzeitklasse.Dauer
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung vier Jahre und gliedert sich in theoretische (3 Schultage pro Woche) und praktische (2 Tage pro Woche) Ausbildungsanteile. An den drei Schultagen findet der Unterricht in der Regel von 08:25 – 13:30 Uhr (mindestens 6 Stunden pro Tag) statt.Der Besuch von Zusatzunterricht in Englisch und Mathematik und eine Zusatzprüfung ermöglicht darüber hinaus den Erwerb der Fachhochschulreife. Dieser Unterricht wird an Nachmittagen im 3. und 4. Schuljahr stattfinden.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden. Sie findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.
Schulgeld
Wir sind eine staatliche Schule und erheben kein Schulgeld.Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit (AZAV)
In der Teilzeitausbildung (4BKSPTIL) nehmen wir Umschülerinnen und Umschülern mit einem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit auf.Angesichts des Fachkräftemangels in Pflege und Erziehung wollen das Kultusministerium, das Sozialministerium und die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mehr Menschen als bisher für eine Umschulung in diesen Bereichen gewinnen. Deshalb wurde vereinbart, dass die Bundesagentur für Arbeit in den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 erstmals die Kosten für entsprechende Umschulungen an den staatlichen beruflichen Schulen im Land übernimmt. Bislang mussten Umschülerinnen und Umschüler diese Bildungsmaßnahme aus eigener Tasche bezahlen. (Quelle: https://azav.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/AZAV/Ziel)
Weitere Informationen zur Umschulung bzw. zu einem Bildungsgutschein erhalten Sie direkt in der Agentur für Arbeit bei Ihrer/Ihrem zuständigen Ansprechpartner*in.
Stundentafel
Pflichtbereich- Religionspädagogik
- Deutsch
- Englisch
- Berufliches Handeln fundieren
- Erziehung und Betreuung gestalten
- Bildung und Entwicklung fördern I
- Bildung und Entwicklung fördern II
- Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
- Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
- Sozialpädagogisches Handeln
- Kinder unter drei Jahren
- Gitarre
- Figurentheater
- Musik- und Bewegungstheater
- Theaterpädagogik
- Naturpädagogik
- Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife im Fach Mathematik
Anmeldeschluss
Für einen Schulplatz an der Mathilde-Weber-Schule ist der Anmeldeschluss der 01.03. des Jahres in dem die Ausbildung beginnt. Für diesen Schulplatz benötigen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung.Bewerben Sie sich hierfür ebenfalls um einen PIATZ-Ausbildungsplatz bei einem Träger.
Praktische Ausbildung
- Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Sie schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung des schulischen Unterrichts und seiner praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
- Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind.
- Die Schülerinnen und Schüler schließen einen Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Kindertageseinrichtung ab. Dieser bedarf der Zustimmung der Schule.
- Praxiszeiten: Die Auszubildenden sind an zwei Tagen pro Woche in der Praxis: 1. Ausbildungsjahr: Montag und Dienstag (in Teilzeit, mind. 500 Stunden), 2. Ausbildungsjahr: Dienstag und Mittwoch (in Teilzeit, mind. 500 Stunden), 3. Ausbildungsjahr: Mittwoch und Donnerstag (in Teilzeit, mind. 500 Stunden), 4. Ausbildungsjahr: Montag und Dienstag (in Teilzeit, mind. 500 Stunden) Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt und umfasst 2000 Stunden. In jedem Schuljahr sind 500 Praxisstunden zu erbringen, d.h. 500 Stunden auf 4 Schuljahre entspricht mindestens 2000 Praxisstunden im Rahmen der PIA Ausbildung in Langform. In den Schulferien finden je 5 Tage Praxis pro Woche in Teilzeit statt.